Angaben zur Nachhaltigkeit (SFDR Offenlegung)

I. Art. 3 (1) SFDR – Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken

„Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken

Halder GmbH (der „Fonds-Manager”) berücksichtigt Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen des Investmententscheidungsprozesses. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnten. Der Fonds-Manager berücksichtigt und beurteilt Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen der Due Diligence vor jedem Investment. Der Fonds-Manager bleibt grundsätzlich frei in seiner Entscheidung, von einer Investition abzusehen oder trotz Nachhaltigkeitsrisiken zu investieren, wobei in einem solchen Fall der Fonds-Manager auch Maßnahmen zur Reduzierung oder Abmilderung etwaiger Nachhaltigkeitsrisiken ergreifen kann. Der Fonds-Manager wird im Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz anwenden. Das bedeutet, dass der Aufwand stets in einem angemessenen Verhältnis zur Größe und Art des Investments sowie des transaktionalen Kontexts und der damit zusammenhängenden Spielräume stehen soll.“

II. Art. 4 (1) SFDR - Umgang mit nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen

„Offenlegung zu wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

Keine Berücksichtigung von nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

Der Fonds-Manager berücksichtigt derzeit keine nachteiligen Auswirkungen der Investmententscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren im Sinne der Regelungen des Art. 4 SFDR (d.h. Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung). Derzeit sieht sich der Fonds-Manager nicht in allen Fällen in der Lage stets sicherzustellen, dass sämtliche Portfoliogesellschaften hinreichende und rechtzeitige Informationen liefern werden, um die durch die RTS konkretisierten Veröffentlichungspflichten des Art. 4 SFDR erfüllen zu können. Zudem ist die Europäische Offenlegungsverordnung (EU 2019/2088) noch neu und unerprobt, es gibt noch keine oder nur sehr vereinzelte praktische Erfahrung mit der Anwendung ihrer Vorschriften. Sofern und soweit sich eine praktikable Markt- und Verwaltungspraxis etabliert und ein hinreichender Informationsfluss sichergestellt ist, wird der Fonds-Manager zu gegebener Zeit erwägen, die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu berücksichtigen.“

III. Art. 5 (1) SFDR – Vergütungs-Disclosure

„Vergütungs-Disclosure

Als lediglich registrierter Verwalter eines alternativen Investmentfonds im Sinne des § 2 Abs. 4 KAGB hat der Fonds-Manager keine Vergütungsrichtlinie oder -politik nach den Voraussetzungen des KAGB und muss diese auch nicht haben. Nachhaltigkeitsrisiken werden bei der Festlegung der Vergütung nicht berücksichtigt.”

IV. Art. 10 (1), 8 (1) Produktbezogene Veröffentlichungen

„Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen

Zusammenfassung

Halder VII GmbH & Co. KG (der „Fonds“) hält die Bewertung von Umwelt-, Sozial- und Corporate-Governance-Themen (ESG) für unumgänglich, um attraktive Renditen zu erzielen. Daher berücksichtigt der Fonds-Manager ESG-Faktoren im Rahmen seiner Due Diligence. Darüber hinaus werden ESG-Prinzipien durch den Ausschluss bestimmter Sektoren aus dem Anlageschwerpunkt berücksichtigt. Zudem ist der Fonds bestrebt, seine Portfoliounternehmen dabei zu unterstützen, ESG-Themen in deren Geschäftsbetrieb zu berücksichtigen und hat hierfür regelmäßige ESG-Berichtspflichten eingeführt.

Es werden keine nachhaltigen Investitionen (im Sinne der SFDR) angestrebt

Der Fonds bewirbt ökologische oder soziale Merkmale (Artikel 8), strebt aber keine nachhaltigen Investitionen (Artikel 9 SFDR) an.

Ökologische und soziale Merkmale des Finanzprodukts

Der Fonds investiert nicht in Portfoliounternehmen, deren Geschäftstätigkeit Folgendes umfasst:

  • Durchführung von Forschungs- und Innovationsaktivitäten, die nach der geltenden Gesetzgebung im Land des Portfoliounternehmens als illegal gelten;
  • Jegliche illegale wirtschaftliche Tätigkeit (d. h. jede Produktion, jeder Handel oder jede andere Tätigkeit, die nach den für den Fonds oder das jeweilige Portfoliounternehmen geltenden Gesetzen oder Vorschriften illegal ist, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Klonen von Menschen zu Reproduktionszwecken);
  • Die Produktion von und der Handel mit Tabak, destillierten alkoholischen Getränken, anderen alkoholfreien Freizeitdrogen und verwandten Produkten;
  • Die Finanzierung und Herstellung von und der Handel mit Waffen und Munition jeglicher Art;
  • Glücksspiel;
  • Öl- und Gas- oder Metall- und Bergbauexploration, -förderung oder -betrieb;
  • Pornografie;
  • Forschung, Entwicklung oder technische Anwendungen im Zusammenhang mit elektronischen Datenprogrammen oder Lösungen, die es ermöglichen sollen, (i) illegal in elektronische Datennetze einzudringen oder (ii) elektronische Daten herunterzuladen.

Investmentstrategie

Der Fonds wird sich auf Mehrheitsbeteiligung, insbesondere Management-Buy-outs, in der DACH-Region konzentrieren. Der Fonds zielt darauf ab, in Unternehmen mit Wertschöpfungspotenzial zu investieren, v.a. mit Potenzialen in wichtige geografische Regionen expandieren, eine strategische Neupositionierung vornehmen, anorganisch zu expandieren und die Organisation und Governance verbessern.

Investitionsanteil

Der Fonds investiert keinen festen Prozentsatz in Portfoliogesellschaften, die sich an ökologischen und/oder sozialen Merkmalen orientieren, sondern ausschließlich in Übereinstimmung mit seiner Investitionsstrategie investieren. Kein Anteil des Fondskapitals wird anderen Anlageklassen allokiert.

Monitoring der ökologischen und sozialen Merkmale

Im Auftrag des Fonds überwacht der Fondsmanager sowohl vor dem Investment (anhand der Due Diligence, die unten näher beschrieben wird) als auch nach dem Investment, ob die Geschäftstätigkeit der Portfoliounternehmen einen der oben genannten Ausschlüsse umfasst und wie sich ESG-bezogene Geschäftstätigkeiten mit Blick auf bestimmte vierteljährlich erhobene Kennzahlen entwickeln (zur näheren Beschreibung siehe unten). Solch ein Post-Investment Monitoring beinhaltet auch eine jährliche Überprüfung und schriftliche Bestätigung durch die Geschäftsführer der Portfoliogesellschaften im Rahmen der jährlichen Prüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen. Der Fondsmanager veranlasst jedoch keine regelmäßigen externen Überprüfungen, zumindest solange die vom Portfolio gemeldeten Daten keinen Anlass zu begründeten Zweifeln geben.

Methodologien

Derzeit bestehen die angewandten Methoden darin, Informationen von den Portfoliounternehmen vor der Investition, d. h. im Rahmen der Due-Diligence-Prüfung, sowie nach der Investition, d. h. im Rahmen des regelmäßigen Austauschs zwischen dem Fondsmanager und den Portfoliounternehmen des Fonds, einzuholen. Daher werden bestimmte Kennzahlen (KPIs) zur Messung der Verbesserung von ESG-Themen auf Ebene der Portfoliounternehmen abgefragt, die dem Fonds regelmäßig, meist vierteljährlich, zu berichten sind. Solche Kennzahlen werden für den Einzelfall mit den Portfoliogesellschaften unter Berücksichtigung der konkreten Situation und des Geschäftsmodells vereinbart.

Datenquellen und -verarbeitung

Abgesehen von der Due Diligence (wie unten beschrieben), dem Monitoring und der regelmäßigen Kommunikation zwischen dem Fonds-Manager und den Portfoliogesellschaften des Fonds werden weitere Recherchen und Untersuchungen des Fonds-Managers nicht regelmäßig durchgeführt, zumindest so lange an den vom Portfolio gemeldeten Daten keine begründeten Zweifel bestehen.

Grenzen der Methodologien und Daten

Der Fonds-Manager lässt die Due Diligence von externen Beratern durchführen. Diese externen Berater greifen auf Informationen zurück, die sie von den jeweiligen Portfoliogesellschaften erhalten, die sich aus ihrer eigenen unabhängigen Recherche ergeben sowie auf industriespezifische Daten und Know-How, das die Grundlage ihrer Beratungsleistung darstellt. Hinsichtlich des laufenden Monitorings wird im Regelfall auf die jährliche Überprüfung und Bestätigung durch die Geschäftsführer der jeweiligen Portfoliogesellschaften zurückgegriffen. Es kann insofern naturgemäß nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass falsche Informationen in bestimmten Fällen unentdeckt bleiben. Da die Investition des Fonds für mehrere Jahre getätigt wird, erachtet es der Fonds-Manager für wichtig, eine grundsätzlich vertrauensvolle professionelle Arbeitsbeziehung aufzubauen und aufrechtzuerhalten, um die Einhaltung der in diesem Abschnitt beschriebenen Einschränkungen und Kennzahlen zu gewährleisten und zu fördern.

Due Diligence

Die Beurteilung, wie sich die potenzielle Investition des Fonds in die potenzielle Portfoliogesellschaften zu den oben genannten ökologischen oder sozialen Merkmalen verhält, wird als Teil des Due-Diligence-Prozesses von externen Beratern durchgeführt. Über diese Due Diligence hinaus können weitere Prüfungen erfolgen, wenn und soweit der Fonds-Manager es im Einzelfall für angemessen hält, eine ad hoc Überprüfung vorzunehmen.

Engagement

Sollte der Fonds-Manager im Namen des Fonds potenzielle Probleme in Bezug auf ökologische oder soziale Merkmale feststellen, wird der Fonds-Manager mit dem Manager der Portfoliogesellschaft in Gespräche eintreten, um solche Probleme zu lösen, vorausgesetzt, dass solche Bemühungen stets in einem Umfang bleiben, den der Fonds-Manager nach eigenem Ermessen im Hinblick auf die Größe und strategische Bedeutung der jeweiligen Investition in die Portfoliogesellschaften als verhältnismäßig erachtet und der die jeweiligen Verhandlungspositionen und den Transaktionskontext berücksichtigt.“